Die Kinderchirurgie ist ein vergleichsweise junges chirurgisches Fach. Ein eigenständiger Facharzt für Kinderchirurgie existiert seit 1992.  

Wenngleich es bereits 1955 einen Facharzt für Kinderchirurgie in der DDR gab, war eine Subspezialisierung im Fach Kinderchirurgie für Chirurgen in der Bundesrepublik erst seit 1968 möglich.

Die Weiterbildung ist in der landesspezifischen Weiterbildungsordnung geregelt und orientiert sich an den Vorgaben der Bundesärztekammer. Für die Erlangung des Facharzttitels ist eine Weiterbildungszeit von insgesamt mindestens 6 Jahren erforderlich. In dieser Zeit muss neben chirurgischen sowie kinderärztlichen Basiskenntnissen das gesamte Spektrum der Kinderchirurgie in Theorie und Praxis erlernt werden.

Das Gebiet Kinderchirurgie ist aufgrund der beinhalteten Subgruppen äußerst vielfältig. Neben den Gebieten Allgemeinchirurgie, Neurochirurgie, plastischer Chirurgie, Thoraxchirurgie, Tumorchirurgie, Unfallchirurgie und Viszeralchirurgie sind noch etliche weitere Disziplinen wie Gastroenterologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Urologie Bestandteil der täglichen Arbeit. Hierbei gilt es, auf die Besonderheiten bei Kindern und entsprechend angepasste Therapiestrategien zu achten. Neben der Behandlung der Kinder gilt es die Eltern auf geeignete Weise in den gesamten Prozess miteinzubeziehen, Einverständnisse einzuholen und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Es gibt in Deutschland mehr als 80 kinderchirurgische Kliniken bzw. Abteilungen, davon 32 an Universitäten, sowie mehr als 80 niedergelassene Kinderchirurgen.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) stellt die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Kinderchirurgen in Deutschland dar. Die ambulant tätigen Kinderchirurgen sind im Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) organisiert.