Gute Pflege von Kindern in Zukunft: Forderung zu Pflegeberufereform

Berlin, 06. April 2017 – Die Bundesregierung plant die drei Berufe Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Altenpflege in einer generalistischen Ausbildung zusammenzulegen. Dazu wurde ein Forderungspapier zusammengestellt.

Vorrangiges Ziel muss bei Umsetzung der jüngsten Koalitionsvereinbarung zur Pflegeausbildung eine sehr gute Pflege für kranke Kinder auch in Zukunft sein. Es sollte eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsqualität für die Kinderkrankenpflege gegenüber dem Status Quo angestrebt werden, denn die Anforderungen an die Pflege werden nicht einfacher sondern komplexer. Daher fordern wir:

• Rechtzeitig vor einer endgültigen Entscheidung über die Gesetzesvorlage muss die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorliegen, da ansonsten keine Bewertung möglich ist.

• Während der zweijährigen generalistischen Grundausbildung müssen in Schulen, die die Vertiefung Kinderkrankenpflege anbieten, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis mindestens zu einem Drittel pädiatrie-spezifische*) Inhalte vermittelt werden.

• Während der generalistischen Ausbildung mit Vertiefung Kinderkrankenpflege im 3. Ausbildungsjahr müssen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis mindestens zur Hälfte pädiatrie-spezifische*) Inhalte vermittelt werden.

• Eine generalistische Ausbildung mit Vertiefung Kinderkrankenpflege im 3. Ausbildungsjahr darf nur an Ausbildungsstandorten angeboten werden, an denen auch eine kinder- und jugendmedizinische Abteilung angesiedelt ist.

• Als Voraussetzung sowohl für die spezifische Kinderkrankenpflegeausbildung im 3. Ausbildungsjahr als auch für die generalistische Ausbildung mit Vertiefung Kinderkrankenpflege muss die Pflegeschule Lehrpersonal mit Expertise in der Kinderkrankenpflege nachweisen.

• Auszubildende, die die 3jährige generalistische Ausbildung mit Vertiefungseinsatz in der Kinderkrankenpflege wählen, erhalten in ihrer Berufsbezeichnung den Zusatz „Kinder“.

Das vollständigen Forderungspapier finden Sie HIER

Beteiligte Verbände und Fachgesellschaften:

Aktionskomitee KIND IM KRANKENHAUS (AKIK), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Bundesarbeitsgemeinschaft Kind und Krankenhaus (BaKuK), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM), Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), Elterninitiative „Ich bin keine Fallpauschale", Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD), Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin (GNPI), Kindernetzwerk, Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands (VLKKD)

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie

Gegründet im Jahr 1963, schafft die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) bis heute Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland. Dazu gehören Neugeborenenchirurgie, allgemeine Kinderchirurgie und Kindertraumatologie ebenso wie Kinderurologie. Die DGKCH vertritt das Fach in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Derzeit praktizieren hierzulande Fachärzte für Kinderchirurgie in mehr als 80 kinderchirurgischen Kliniken, Abteilungen und als Niedergelassene. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurgen. Denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen. 

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